Jugendarbeit
Angeln mit unseren kleinen Freunden.Euer Ansprechpartner
Michael Böhme
Tel.: 035265/ 649060
Terminplan Jugend
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Die Kinder und Jugendlichen werden unter der Leitung vom Jugendwart im Verhalten in der Natur sowie dem Umgang mit den Angelgeräten und Fischen vertraut gemacht. Neben der Vermittlung von Wissen darf dabei der Spaß nicht zu kurz kommen. Wir bieten den angehenden Petrijüngern somit eine sinnvolle Freizeitgestaltung an. Unsere Jugendgruppe trifft sich zu verschiedenen Terminen. Am Alten See werden regelmäßig Arbeitseinsätze durchgeführt. Wie bei den “Großen” treffen sich natürlich auch unsere Jugendlichen regelmäßig zum gemeinsamen Angeln. Dabei werden schon beachtliche Fangerfolge erzielt.
Highlights in den Jahren sind die Junganglertreffs mit den gleichaltrigen Sportfreunden aus der Nünchritzer Partnergemeinde Ubstadt – Weiher.
Im jährlichen Wechsel besuchen wir uns einander an einem verlängerten Sommerwochenende. Dabei wird natürlich viel gemeinsam geangelt, gefachsimpelt und auch so manche Freundschaft geknüpft. Der Verein mit vielen ehrenamtlichen Helfern organisiert diese Veranstaltung von A (wie Anreise) bis V (wie Vollverpflegung). Nicht zu vergessen sind natürlich auch das gemeinsame Nachtangeln sowie die Weihnachtsfeier, bei denen die Kinder und Jugendlichen mit vollem Eifer dabei sind.
Mitglied in unserer Jugendgruppe können alle Kinder werden. Das Mindestalter beträgt 10 Jahre. Ab 16 Jahre ist der Besitz des staatlichen Fischereischeins Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verein. Kinder und Jugendliche, die Mitglied im Verein werden möchten, stellen einen Aufnahmeantrag.
Bestimmungen zur Ausübung des Angelsports für Kinder und Jugendliche
Kinder im Verein ab einem Alter von 9 Jahren erhalten den Jugendfischereischein ohne Prüfung. Dieser gilt maximal bis zum 16. Lebensjahr. Jugendfischereischeininhaber können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Angelsport unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sein denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein.
Ab dem 14. Lebensjahr besteht für Jugendliche die Möglichkeit, den Fischereischein nach einer Prüfung zu erwerben, der zur selbständigen Ausübung des Angelsports berechtigt.
Terminplan für Kinder und Jugendliche