über uns

Unser Verein hat sich 1991 aus der Betriebssportgruppe des Chemiewerkes Nünchritz, Sektion "Angeln", neu profiliert. Schnell wuchsen wir auf die heutige Mitgliederzahl von rund 200 an. Im Verein sind Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder organisiert. Die jungen Sportfreunde sind in unserer Jugendgruppe organisiert und werden aktiv vom Jugendwart betreut. Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Die zukünftigen Angler sollten jedoch ein reges Interesse für die heimische Flora und Fauna mitbringen. Der Sportfischer steht im Dienste der Umwelterhaltung und des Naturschutzes. Es ist daher unsere Aufgabe, aktiv bei der Hege und Pflege der Gewässer sowie beim Umwelt- und Naturschutz mitzuwirken. Aus diesem Grund leisten unsere Mitglieder jährlich 6 unentgeltliche Arbeitsstunden. Die Arbeitseinsätze haben daher neben dem gemeinsamen Angeln einen festen Platz im  Terminplan . Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Diese findet jährlich an 3 festgesetzten Terminen statt. Alle Vereinsmitglieder sind aufgefordert, diese Termine wahrzunehmen. Die Mitgliederversammlung entscheidet u. a. über Aufnahmeanträge und wählt den Vorstand, der den Verein ehrenamtlich leitet.


Gemäß unserer Satzung  sind Aufnahmeanträge grundsätzlich schriftlich an den Vorstand einzureichen. Die Mitgliedschaft erfolgt nur unter Anerkennung der Satzung. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Verein beträgt 10 Jahre. Ab dem 16. Lebensjahr ist der Besitz des Fischereischeins Voraussetzung für die Aufnahme. Der Fischereischein wird durch den erfolgreichen Abschluss eines Lehrganges und die bestandene Prüfung erworben. Für Kinder und Jugendliche ist die Aufnahme in den Verein kostenlos. Volljährige Antragsteller haben eine Aufnahmegebühr 160,00 € zu entrichten.
Interessenten geben den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag bei einem Vorstandsmitglied des Vereins ab. Der Vorstand prüft den Antrag und spricht eine Empfehlung zur Aufnahme durch die Mitgliederversammlung aus. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Mitgliedschaft. Zu der Mitgliederversammlung muss der Antragsteller persönlich anwesend sein.

angler

 © by www.bergedorfer-anglerverein.de