(Arbeitskleidung, Stiefel, Wathose, Schaufel, Axt, Säge usw. sind mitzubringen)
Wenn kein Termin arbeitsbedingt möglich ist, kann bis zum 30.03.2012 ein Antrag an den Vorstand des Vereins auf einen Ersatztermin gestellt werden. Bei fehlender Antragstellung bzw. Nichterfüllung der Arbeitsleistung generell, erfolgt auf der Grundlage unserer Satzung der Ausschluss aus dem Verein. (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.10.2002)